Mit dem umstrittenen Taschengeld für bedürftige Abiturienten sollen nicht nur Kinokarten, sondern jetzt auch „Bibliotheksgebühren“ bezahlt werden können, meldet die Märkische Allgemeine.
Mit dem umstrittenen Taschengeld für bedürftige Abiturienten sollen nicht nur Kinokarten, sondern jetzt auch „Bibliotheksgebühren“ bezahlt werden können, meldet die Märkische Allgemeine.